Eine der letzten Änderungen durch das PUEG betrifft die Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Erwachsene ab dem 25. Lebensjahr! Auch diese profitieren nun von der grundsätzlichen Zusammenlegung der Beträge. Somit stehen im gesamten Jahr 3.539 Euro zur Verfügung, unabhängig davon, wo die Pflege erbracht wird.
Was es im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Abrechnung in diesem Jahr – auch durch die Änderungen seit 01.07.2025 – zu beachten gilt, haben wir in einem PDF zusammengefasst.

